1.Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen im Geschäft mit Voll- oder Minderkaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und finden, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns Anwendung.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich zustimmen, ansonsten wird ihnen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Lieferung / Rückgaberecht
I. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
II.
Der Kaufvertrag für über den Open Air Versandhandel bestellte Ware wird erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wirksam. So lange garantiert Ihnen Open Air ein uneingeschränktes Rückgaberecht.
Zur Wahrung der Frist
reicht es aus, wenn Sie die Artikel rechtzeitig an Open Air absenden. Bei Waren, die nicht per Postpaket zurückgeschickt werden können, genügt die fristgerechte Absendung Ihres Rücknahmeverlangens innerhalb von 14 Tagen per
Brief, per E-Mail, per Fax oder Telefon. Rücksendung und Rücknahme erfolgen auf Kosten und Gefahr von Open Air, es sei denn, dass der Bestellwert der gelieferten Ware bis zu EURO 40,-- oder DM 78,-- beträgt. Im letzteren Fall sind
die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert erhalten..
- Brief/Paket: Open Air Loudspeaker, Rentzelstrasse 34, 20146 Hamburg
- Fax: 040 / 4107812
- Tel.: 040 / 445810
- email: info@openair-speaker.de
Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, ist ein etwaiger Teilzahlungswunsch für diese Ware hinfällig.
II. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unsere Zulieferanten – behindert z.B: Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Arbeitskampf, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht zu vertretene Ursachen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Außerdem berechtigt uns eine solche Lieferverzögerung ganz oder teilweise hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde muß uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Der Rücktritt hat auf jedenfalls Fall schriftlich zu erfolgen.
III. Verlängert sich aufgrund der unter Punkt II genannten Gründe die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
IV. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Rechnung im Verzug sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Preise
Die genannten Preise sind Bruttopreise und freibleibend. Sie beruhen auf den Preisfaktoren zum Zeitpunkt des Angebots. Für die Berechnung unserer Leistungen ist der Preisstand am Tage der Berechnung unserer Leistung maßgebend. Unsere Preise gelten ab Hamburg ohne Verpackungs- und Transportkosten. Sollte sich das wirtschaftliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (z.B. durch Änderung der Währungsverhältnisse) ändern, so ändern sich die Abschlußpreise entsprechend.
4. Gefahrenübergang
Sobald die Ware, der zum Transport berechtigten Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über.
Falls der Versand ohne unser Mitverschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Alle Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers.
5. Gewährleistung.
I. Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.
II Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im folgendem keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart ist.
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind vom Besteller/Empfänger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Wahre unter genauer Angabe der Fehler und Hinweis auf die Lieferschein- bzw. Rechnungsnummer anzuzeigen. Mängel etc. Die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung entsprechend mit zuteilen. Die besondere Rügepflicht nach § 377, 378 BGB bleibt unberührt. Unterläßt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge sind alle Gewährleistungs- und etwaige Schadensersatzansprüche selbst dann ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware grob von der Bestellung abweicht.
III. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unsere Anforderungen zu Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend und ordnungsgemäß nachkommt.
IV Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern, oder den Vertrag rückgängig machen. Schlägt eine Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder rückgängig machen des Vertrages verlangen.
V. Schadensersatzansprüche gegen uns entstehen nur nach Maßgabe des Abschnittes 8
VI. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6. Eigentumsvorbehalt
I. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsverbindung zustehen.
II. Der Besteller ist berechtigt die in unserem Eigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages die wir dem Besteller für die veräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt an uns abgetretene Forderungen für unsere Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
III. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns in jeder Weise bei einer Intervention unterstützen.
IV. Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflicht sowie zwecks Einhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen des Bestellers trägt der Besteller.
V. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor. Ebenso hat der Besteller die Schuldner von der Abtretung auf unser Verlangen schriftlich zu benachrichtigen, uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen sowie zu Erfüllung an uns abgetretener Forderungen gegebene Wechsel herauszugeben.
VI. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlagen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Zahlungen
I. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Dabei werden wir den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung Informieren.
II. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns oder die Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Gerät der Besteller in Verzug sind wir berechtigt von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
III. Für den Fall, das der Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen können wir sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.
IV. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstrittig sind.
V. Im Falle einer zurückgewiesenen Zahlung, sei es im Scheck- Lastschrift-, oder Abbuchungsverfahren, seitens des Kreditinstitutes oder des Bestellers, werden wir die entstandenen Fremd- sowie auch die Eigenkosten dem Zahlungspflichtigen oder seinem Vertreter mit mindestens DM 25. ,-- ,unabhängig von dem Zahlungsvertrag, belasten.
VI. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
VII. Lastschriftverfahren:
Alle Änderungen der Bankverbindungen müssen uns schriftlich per Post oder Fax mitgeteilt werden. Bei evtl. Rücklastschriften durch unterlassene Mitteilung der neuen Bankverbindungen trägt der Kunde/Empfänger die Rücklastschriftgebühr von mindestens DM 25, --. Eine Änderung per Email oder Internet Shop ist nicht zulässig und wird nicht akzeptiert.
8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung unser vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verringerungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9. Rücksendung / Umtausch
I. Nach Zustandekommen des Kaufvertrages dürfen Waren nur dann zurückgesendet werden, wenn wir in Gewährleistungsfällen ausdrücklich darum gebeten haben oder wenn wir uns mit der Rücksendung oder einem Umtausch ausnahmsweise vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.
II. Für, aufgrund von Rücksendungs- oder Umtauschvereinbarungen die nicht auf eine Gewährleistungspflicht unsererseits geruhen, zurückgesandte Waren erteilen wir Gutschriften nach der zum Rücksendungszeitpunkt jeweils gültigen Preisliste. Etwaige in Anspruch genommener Skonto und Einkaufsvorteile werden hierbei abgezogen. Eine Barauszahlung des gutgeschriebenen Betrages ist erst nach Beendigung der Geschäftsbedingungen möglich. Wir sind berechtigt sämtliche, auch noch nicht fällige, Forderungen gegen den Besteller mit dessen Forderungen gegen uns zu verrechnen.
III. Für unberechtigt zugesandte Ware erteilen wir keine Gutschrift.
IV. Alle zurückgesandten Waren müssen sich in einem Zustand befinden der uns ebenfalls eine Rücksendung an unseren Lieferanten ermöglicht. Auch die Originalverpackung muß sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
V. Der Besteller ist nicht berechtigt Retourverrechnungen vor Gutschrifterteilung vorzunehmen.
VI. Bei zurückgesandten Waren wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des fakturierten Preises erhoben.
10. Stornierung
Stornierungen schon bestellter Artikel sind nur am gleichen Kalendertag der Bestellung möglich.
11. Zustellung
I. Sollte die von uns gelieferte Ware mit dem Postvermerk „Nicht abgeholt od. Annahme verweigert“ an uns zurückgehen, werden dem Besteller die Portokosten gesondert aufgerechnet.
II. Nach wiederholtem Zusenden der Ware wird ein Inkasso gegen den Besteller eingeleitet. Hierfür anfallende Kosten sind vom Besteller zu tragen.
12. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung rückwirkend zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
13. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG/EAKG) ist ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg.